EigenbauGalerie VENDOME
- Brüllmücke
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EigenbauGalerie VENDOME
Moin !!!
Aus aktuellem anlass zeig ich Euch mein Eigenbau Träger für meinen TRIGANO VENDOME.
Verwendet habe ich Vierkantrohr 30x30x1,5
Gefertigt nach ca. O-Maßen laut Bauplan(danke ct 7 Fan).
Hier erstmal der Träger im Bau.
Und ein mit fast fertigen Füssen.
Und nun fertig lakiert,mit Fahradschienen und montiert am Falter.
Montiert wird der Träger unten am Falter in den Originalen Haltern.
Vierkant an den Ecken,vorgebohrt 6mm.Hab diese auf 8,5mm vergrössert um ordentliche Schrauben zu verwenden.
Viel Spass mit den Bildern und beim nach bauen.
mfg Holger
Aus aktuellem anlass zeig ich Euch mein Eigenbau Träger für meinen TRIGANO VENDOME.
Verwendet habe ich Vierkantrohr 30x30x1,5
Gefertigt nach ca. O-Maßen laut Bauplan(danke ct 7 Fan).
Hier erstmal der Träger im Bau.
Und ein mit fast fertigen Füssen.
Und nun fertig lakiert,mit Fahradschienen und montiert am Falter.
Montiert wird der Träger unten am Falter in den Originalen Haltern.
Vierkant an den Ecken,vorgebohrt 6mm.Hab diese auf 8,5mm vergrössert um ordentliche Schrauben zu verwenden.
Viel Spass mit den Bildern und beim nach bauen.
mfg Holger
- Rod
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Hallo Holger,
Glückwunsch, schaut doch klasse aus. Könntest du mir die Bilder in möglichst großer Auflösung zuschicken? Ich würde sie gerne in den Galerie-Thread stellen. Mailadresse kommt per PN.
Beste Grüße, Rod
Glückwunsch, schaut doch klasse aus. Könntest du mir die Bilder in möglichst großer Auflösung zuschicken? Ich würde sie gerne in den Galerie-Thread stellen. Mailadresse kommt per PN.
Beste Grüße, Rod
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
(Augustinus Aurelius)
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- Brüllmücke
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[quote="Heide-Bär"] Moin,Moin !
Muß man so eine Galerie eigentlich prüfen lassen , beim TÜV o.ä. ?
Gruß
Oliver [/quote]
Moin!!
Bin letztes Jahr mit Galerie zur HU.
Erst nachdem ich den Prüfer drauf an gesprochen habe,rüttelte er ein-zweimal daran und sagte"Is doch alles fest,kein problem".
Keine Eintragung,keine genauere Begutachtung nix.
mfg Holger
Muß man so eine Galerie eigentlich prüfen lassen , beim TÜV o.ä. ?
Gruß
Oliver [/quote]
Moin!!
Bin letztes Jahr mit Galerie zur HU.
Erst nachdem ich den Prüfer drauf an gesprochen habe,rüttelte er ein-zweimal daran und sagte"Is doch alles fest,kein problem".
Keine Eintragung,keine genauere Begutachtung nix.
mfg Holger
- Niels$
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typisch deutsch
Du darfst nicht so viel fragenHeide-Bär hat geschrieben: Muß man so eine Galerie eigentlich prüfen lassen , beim TÜV o.ä. ?
Mein Holtkamper war jetzt mit mir jetzt schon 5x beim TÜV mit einem selbstgebauten Träger, welcher beim Kauf schon drauf war. Und der sieht nicht so edel aus, als könnte er original sein. Eigentlich will ich an den Enden der Vierkantrohre seit 10 Jahren Stopfen reinstecken, weil die doch recht hart enden. Es hat mich noch nie ein Prüfer was gesagt.
Dem einen fehlte mal am hinteren Verschluss ein Vorhängeschloss oder ein Splint, da in der Zulassung steht "Verschlüsse sichern" aber ansonsten nichts.
Aber, die letzten 3 Male war ich immer in der gleichen TÜV-Station. Beim vorletzen Mal wurde mir richtig üble, als er das Ding aufgebockt hat und alle Spiele an Achse und Auflaufbremse geprüft hat, nachdem ich die Zitterpartie Rollenprüfstand überstanden hatte. Dafür ist der das letzte Mal einfach über den Rollenprüfstand rüber gefahren und hat sich nur die Spiele angeschaut. Aus dieser Erfahrung kann es natürlich schon sein, dass irgendein Prüfer mal über den Träger stolpert.
Gruß
Niels
- 0901
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Hallo Baml,Baml hat geschrieben:Hallo,habe einen trigano chantilly Bj 94 erstanden und würde mir auch
gerne eine Galerie selber bauen.Jetzt die Frage:Kennt jemand rein zu-
fällig die Masse für meinen Klappi und würde sie mir verraten ??
auch wenn es hier anders klingt, frag zuvor bei deinem TÜV/Dekra und deiner Versicherung nach. Wenn das Ding bei 80 wegfliegt und Schaden anrichtet, kann es je nachdem mit einem Bußgeld enden, weil die Zulassung durch Deine Anbauten erloschen ist. Das trifft auch zu, wenn Du selber Schweißen kannst und es auch mal gelernt hast.
Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!
- Heide-Bär
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Moin,
ich habe, nachdem ich mir meine Galerie ( habe die Maße deutlich geändert)geschweißt habe , diese Sicherheitshalber dem TÜV mal zur Begutachtung vorgestellt. Dort herrschte die einhellige (bei 3 Prüfern - ein Wunder ) Meinung vor:
Bei lösbaren Verbindungen( auch mit großen Schrauben ) handelt es sich bei der Galerie um Ladung. Für diese ist man als Fahrer immer selbst verantwortlich. Zulassung kann dadurch also nicht erlischen. Wichtig ist aber das die Maße und Gewichte (Stichwort Beleuchtung zu Außenmaßen usw.)eingehalten werden. Hältst Du Dich an die Planung gibt es hier null Probleme.
Die Frage ob die Haftpflichtversicherung bei evtl. Abflug zahlt kann ich aber nicht beantworten. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie man grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Es sei denn der Ausführer hatte keinen Schweißschein. Meine Vers. jedenfalls würde zahlen .
Gruß
Oliver
ich habe, nachdem ich mir meine Galerie ( habe die Maße deutlich geändert)geschweißt habe , diese Sicherheitshalber dem TÜV mal zur Begutachtung vorgestellt. Dort herrschte die einhellige (bei 3 Prüfern - ein Wunder ) Meinung vor:
Bei lösbaren Verbindungen( auch mit großen Schrauben ) handelt es sich bei der Galerie um Ladung. Für diese ist man als Fahrer immer selbst verantwortlich. Zulassung kann dadurch also nicht erlischen. Wichtig ist aber das die Maße und Gewichte (Stichwort Beleuchtung zu Außenmaßen usw.)eingehalten werden. Hältst Du Dich an die Planung gibt es hier null Probleme.
Die Frage ob die Haftpflichtversicherung bei evtl. Abflug zahlt kann ich aber nicht beantworten. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie man grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Es sei denn der Ausführer hatte keinen Schweißschein. Meine Vers. jedenfalls würde zahlen .
Gruß
Oliver
- 0901
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Hallo Oliver,Heide-Bär hat geschrieben:
Bei lösbaren Verbindungen( auch mit großen Schrauben ) handelt es sich bei der Galerie um Ladung. Für diese ist man als Fahrer immer selbst verantwortlich. Zulassung kann dadurch also nicht erlischen. Wichtig ist aber das die Maße und Gewichte (Stichwort Beleuchtung zu Außenmaßen usw.)eingehalten werden. Hältst Du Dich an die Planung gibt es hier null Probleme.
Die Frage ob die Haftpflichtversicherung bei evtl. Abflug zahlt kann ich aber nicht beantworten. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie man grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Es sei denn der Ausführer hatte keinen Schweißschein. Meine Vers. jedenfalls würde zahlen .
eben, der Fahrer ist selbst verantwortlich. Die Aussage des Tüv ist an sich schon für mich der Hinweis durch die Blume "Du solltest das nicht tun". Ich kann auch danabenliegen, sei es wie es sei. Ist ne Kannbestimmung. Ich bin mir nicht so sicher, dass meine Versicherung bei einem Unfall zahlt. Wenn sich nur eine Schraube gelöst hat na gut, könnte man wie einen weggeflogenen Dachgepäckträger behandeln. Was aber wenn eine Schweißnaht gebrochen ist und dadurch der Unfall passiert ist. Schlechte Schweißnähte lassen sich immer nachweisen.
Ich habe momentan keine StVZO hier (jedenfalls keine aktuelle). Die Brücke ragt doch seitlich über den Anhänger hinaus. Ab welchem Maß sind den die Begrenzungsleuchten zu versetzen, bzw. Warnhinweise anzubringen?
Eben Fragen über Fragen. Ich will ja keinen vom Bau abhalten, aber ein wenig Vorsicht tut doch allen gut.
Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!
- 0901
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Ich habe da gerade einen Artikel beim ÖAMTC zum Thema Fahrradtransport gefunden. Die Original URL ist
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1095915menu_active=0191
Vorsicht bei Radtransport am Auto
Wer Fahrräder vom Autodach verliert, trägt den Schaden meistens selbst!
Leider kommt es gar nicht so selten vor, dass Fahrräder zum Teil samt Dachträger verloren und dabei stark beschädigt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass nachkommende Autofahrer zu Schaden kommen können. Angesichts der heutigen Preise für hochwertige Räder stellt der Radtransport damit auch ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Räder durch Kfz-Haftpflicht mitversichert?
Bei vielen Betroffenen herrscht die Meinung vor, dass im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung die Räder ohnedies versichert wären. Ein weit verbreiteter Irrtum, wie so mancher Leidtragende schon feststellen musste. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nämlich keine Transportversicherung und deckt daher solche Schäden nicht.
Keine Transportversicherung
Fahrzeuginsassen können sich nur mit Ansprüchen wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Pflegekosten etc. an die Haftpflichtversicherung des Autohalters wenden. Darüber hinaus deckt diese Versicherungssparte bei einem Unfall nur jene Sachen, die der Fahrgast unmittelbar mit sich führt oder an sich trägt. Bei einem auf dem Autodach beförderten Fahrrad oder sonstigem Gepäckstück ist diese Versicherung aber leistungsfrei.
Beschädigung an nachkommendem Auto
Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn ein vom Autodach herabfallendes Fahrrad ein nachkommendes Auto beschädigt und womöglich dabei dessen Fahrzeuginsassen Verletzungen erleiden. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung voll eintrittspflichtig.
Mangelhafte Dachträger
Gelegentlich kommt es vor, dass nicht die Fahrräder mangelhaft oder schlampig befestigt werden, sondern der Dachträger untauglich ist. Denkbar wären beispielsweise irgendwelche Material- oder auch Konstruktionsfehler. Es wird nicht ganz einfach sein, das Vorliegen solcher Mängel zu beweisen. Sollte sich jedoch ein derartiger Verdacht bestätigen, könnten im Rahmen des sogenannten Produkthaftungsgesetzes Ersatzansprüche direkt gegen den Händler, Importeur oder auch Hersteller des Dachträgers geltend gemacht werden.
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1095915menu_active=0191
Vorsicht bei Radtransport am Auto
Wer Fahrräder vom Autodach verliert, trägt den Schaden meistens selbst!
Leider kommt es gar nicht so selten vor, dass Fahrräder zum Teil samt Dachträger verloren und dabei stark beschädigt werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass nachkommende Autofahrer zu Schaden kommen können. Angesichts der heutigen Preise für hochwertige Räder stellt der Radtransport damit auch ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Räder durch Kfz-Haftpflicht mitversichert?
Bei vielen Betroffenen herrscht die Meinung vor, dass im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung die Räder ohnedies versichert wären. Ein weit verbreiteter Irrtum, wie so mancher Leidtragende schon feststellen musste. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nämlich keine Transportversicherung und deckt daher solche Schäden nicht.
Keine Transportversicherung
Fahrzeuginsassen können sich nur mit Ansprüchen wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Pflegekosten etc. an die Haftpflichtversicherung des Autohalters wenden. Darüber hinaus deckt diese Versicherungssparte bei einem Unfall nur jene Sachen, die der Fahrgast unmittelbar mit sich führt oder an sich trägt. Bei einem auf dem Autodach beförderten Fahrrad oder sonstigem Gepäckstück ist diese Versicherung aber leistungsfrei.
Beschädigung an nachkommendem Auto
Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn ein vom Autodach herabfallendes Fahrrad ein nachkommendes Auto beschädigt und womöglich dabei dessen Fahrzeuginsassen Verletzungen erleiden. In diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung voll eintrittspflichtig.
Mangelhafte Dachträger
Gelegentlich kommt es vor, dass nicht die Fahrräder mangelhaft oder schlampig befestigt werden, sondern der Dachträger untauglich ist. Denkbar wären beispielsweise irgendwelche Material- oder auch Konstruktionsfehler. Es wird nicht ganz einfach sein, das Vorliegen solcher Mängel zu beweisen. Sollte sich jedoch ein derartiger Verdacht bestätigen, könnten im Rahmen des sogenannten Produkthaftungsgesetzes Ersatzansprüche direkt gegen den Händler, Importeur oder auch Hersteller des Dachträgers geltend gemacht werden.
Ну заяц, ну погоди!
- Heide-Bär
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- Beiträge: 292
- Registriert: 08.12.2007 22:22
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- Zugfahrzeug: VW Passat 2018
- Camper/Falter/Zelt: Trigano Vendome 2003
- Wohnort: Lüneburger Heide
Hallo Tobias,
als ich schrieb daß meine Versicherung zahlen würde bezog sich das natürlich auf den Schaden Dritter. Wer hat denn auch schon Vollkasko bei einem Falter. Meinen Schaden anderen in Rechnung stellen zu können stellt sich auch bei gekauften Trägern als schwer bis unmöglich dar.
Zu den Maßen : Mein Träger ragt pro Seite um 8 CM über das Anhängermaß hinaus.
Auskunft TÜV: Die Beleuchtung darf nicht weiter als 25cm von der Außenkante entfernt sein . Die Anhängeraußenmaße dürfen auch nicht breiter als das Zugfahrzeug sein ansonsten sind Begrenzungsleuchten fällig(hat der Trigano ja eh schon).
Selbst mein Ausbau erfüllte diese Vorgaben in Verbindung mit meinem Zugfahrzeug.
Mein Träger ist deutlich stärker und stabiler ausgeführt als das Originalteil.
Eine brechende Schweißnaht(egal welche) kann auch keinen Abflug produzieren. Die Schweißnähte sind auch selten das Problem sondern meist ungenügende Materielstärke am Ende der Schweißnaht. Es reißt dann die ganze Schweißnaht heraus. Bei einer Materialstärke von 2,5 und 3mm wie bei meinem Träger absolut undenkbar. Das Teil steht Bombenfest. Daran könnte ich locker den Anhänger aufhängen.Nachteil ist leider das hohe Gewicht und die damit verbundene geringere Zuladung.
Schwachpunkt der Konstruktion ist allenfalls der gekaufte Fahrradträger auf der Galerie. Dieses Problem löse ich mit zusätzlicher Befestigung aller 4 Räder an der Galerie mit Hilfe der Schlößer und einem Spanngurt über alle 4 und unter der Galerie hindurch. Ja ich bin ein Angsthase.
Bei mir fällt garantiert niemals ein Fahrrad herunter.
Das Problem sind doch am ehesten Billigträger aus dem Baumarkt und dann flott mit 4 Rädern auf dem Dach mit 160 und mehr in den Urlaub. Möglich wäre auch das der Aufbauer ein Vollpfosten war.
Kritisch sehe ich z.B.auch die Grundträgerbefestigung am Autodach bei Fzg ohne Dachreling. Dort wird z.T der Gummifuß ,mit einer M5 - Schraube angezogen mit 7,5Nm, an den Dachholm gepresst.
Wo soll dann wohl das Problem bei einer massiven Vierkantstahlkonstruktion fest auf einem Anhänger verschraubt bestehen. Schau dir das wabbelige Originalteil an und vergleiche das mit den Galerien der Mitglieder. Ich habe die Galerie selbst gebaut um nicht die Originale nehmen zu müßen. Um Geld ging es mir dabei nicht.
Ich bin jetzt im Sommer mit 4 Rädern drauf insgesamt ca 1600 km gefahren und da war kein wackeln, kaum Bewegung (nur an den Trennstellen) und niemals irgendein unsichere Gefühl.
Lies die Beschreibungen über den Originalträger hier im Forum als Vergleich. Elastisch ist noch das Freundlichste was dort steht.
Und wenn ihr euch das Schweißen nicht zutraut fragt bei eurem örtlichen Metallbauer an. Der baut euch das Teil wahrscheinlich für die Hälfte.
Gruß
Oliver
als ich schrieb daß meine Versicherung zahlen würde bezog sich das natürlich auf den Schaden Dritter. Wer hat denn auch schon Vollkasko bei einem Falter. Meinen Schaden anderen in Rechnung stellen zu können stellt sich auch bei gekauften Trägern als schwer bis unmöglich dar.
Zu den Maßen : Mein Träger ragt pro Seite um 8 CM über das Anhängermaß hinaus.
Auskunft TÜV: Die Beleuchtung darf nicht weiter als 25cm von der Außenkante entfernt sein . Die Anhängeraußenmaße dürfen auch nicht breiter als das Zugfahrzeug sein ansonsten sind Begrenzungsleuchten fällig(hat der Trigano ja eh schon).
Selbst mein Ausbau erfüllte diese Vorgaben in Verbindung mit meinem Zugfahrzeug.
Mein Träger ist deutlich stärker und stabiler ausgeführt als das Originalteil.
Eine brechende Schweißnaht(egal welche) kann auch keinen Abflug produzieren. Die Schweißnähte sind auch selten das Problem sondern meist ungenügende Materielstärke am Ende der Schweißnaht. Es reißt dann die ganze Schweißnaht heraus. Bei einer Materialstärke von 2,5 und 3mm wie bei meinem Träger absolut undenkbar. Das Teil steht Bombenfest. Daran könnte ich locker den Anhänger aufhängen.Nachteil ist leider das hohe Gewicht und die damit verbundene geringere Zuladung.
Schwachpunkt der Konstruktion ist allenfalls der gekaufte Fahrradträger auf der Galerie. Dieses Problem löse ich mit zusätzlicher Befestigung aller 4 Räder an der Galerie mit Hilfe der Schlößer und einem Spanngurt über alle 4 und unter der Galerie hindurch. Ja ich bin ein Angsthase.
Bei mir fällt garantiert niemals ein Fahrrad herunter.
Das Problem sind doch am ehesten Billigträger aus dem Baumarkt und dann flott mit 4 Rädern auf dem Dach mit 160 und mehr in den Urlaub. Möglich wäre auch das der Aufbauer ein Vollpfosten war.
Kritisch sehe ich z.B.auch die Grundträgerbefestigung am Autodach bei Fzg ohne Dachreling. Dort wird z.T der Gummifuß ,mit einer M5 - Schraube angezogen mit 7,5Nm, an den Dachholm gepresst.
Wo soll dann wohl das Problem bei einer massiven Vierkantstahlkonstruktion fest auf einem Anhänger verschraubt bestehen. Schau dir das wabbelige Originalteil an und vergleiche das mit den Galerien der Mitglieder. Ich habe die Galerie selbst gebaut um nicht die Originale nehmen zu müßen. Um Geld ging es mir dabei nicht.
Ich bin jetzt im Sommer mit 4 Rädern drauf insgesamt ca 1600 km gefahren und da war kein wackeln, kaum Bewegung (nur an den Trennstellen) und niemals irgendein unsichere Gefühl.
Lies die Beschreibungen über den Originalträger hier im Forum als Vergleich. Elastisch ist noch das Freundlichste was dort steht.
Und wenn ihr euch das Schweißen nicht zutraut fragt bei eurem örtlichen Metallbauer an. Der baut euch das Teil wahrscheinlich für die Hälfte.
Gruß
Oliver
- 0901
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Bei meinem derzeitigen Dienstwagen kann ich so 9 bis 10 Fahrräder mitnehmen. Da habe ich kein schlechtes Gefühl.Heide-Bär hat geschrieben: Ich bin jetzt im Sommer mit 4 Rädern drauf insgesamt ca 1600 km gefahren und da war kein wackeln, kaum Bewegung (nur an den Trennstellen) und niemals irgendein unsichere Gefühl.
Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!