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Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 01.01.2011 09:28
von Kampfhamster
Moin Moin !!!

Zum Jahreswechsel sind für Autofahrer viele neue Gesetze in Kraft getreten oder folgen noch !!!

Stuttgart (dpa/tmn) - Im Jahr 2011 müssen sich Autofahrer in Deutschland auf viele neue Gesetze und Regelungen einstellen: Tagfahrleuchten werden zur Pflicht und EU-Knöllchen auch hierzulande vollstreckbar. Der Auto Club Europa (ACE) gibt einen Überblick über die Neuerungen.

Winterreifen: Seit dem 4. Dezember 2010 sind bei Schnee, Eis und Matsch Winterreifen Pflicht. Die Neuregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Die Bußgelder werden verdoppelt. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet.

Führerschein mit 17: Zum 1. Januar soll der Führerschein für Jugendliche ab 17 Jahren offiziell eingeführt werden. Seit fünf Jahren wird das Modell bereits erprobt. Die Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Volljährigkeit aber nur in Begleitung selbst fahren. Der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge verringert sich das Unfallrisiko bei Fahranfängern im ersten Jahr dadurch um 22 Prozent.

Wechselkennzeichen: Bis zu drei Autos sollen sich vom Sommer 2011 an ein Nummernschild teilen können. Allerdings darf immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt. Eine Entscheidung über das Wechselkennzeichen steht allerdings noch aus.

EU-Knöllchen: Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist laut ACE, dass das Knöllchen mehr als 70 Euro kostet - inklusive der Verfahrenskosten. Dadurch können theoretisch auch geringere Bußgelder vollstreckt werden.

Tagfahrleuchten: Neue Automodelle, die nach dem 7. Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald der Motor gestartet wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht. Ältere Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden - müssen es dem Autoclub zufolge aber nicht.

Steuerbefreiung: Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnormen Euro5 und Euro6 erfüllen, endet mit dem Jahreswechsel. Anschließend werden nur noch Euro6-Diesel berücksichtigt, die ab dem 1. Januar erstmals angemeldet werden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro.

Diesel-Partikelfilter: Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg.

Dieselzuschlag: Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist ab dem 1. April 2011 kein Steuerzuschlag mehr fällig. Seit 2007 kommen zur Regelbesteuerung jährlich 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum hinzu.

Biosprit: Eine neue Sorte mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung kommt an die Tankstellen. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von fünf Prozent angeboten werden.

Schleuderschutz: Vom November 2011 an müssen neue Lastwagen- und Busmodelle mit dem elektronischen Schleuderschutz ESP ausgestattet sein.

Riesen-Lastwagen: Sie sollen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Die anderen Bundesländer machen nicht mit. Angesichts des zunehmenden Güterverkehrs sehen Transportfirmen in den Lkw eine Chance zur Entlastung. Zwei der rund 40 Tonnen schweren und bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.

Umweltzonen: Weitere Städte richten Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen für "Stinker" ein oder verschärfen bestehende - zum Beispiel Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal.

http://www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf

Quelle : http://www.ln-online.de/

Gruss Olli

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 01.01.2011 11:55
von Nautheimer
Wie immer sinnvolles und sinnbefreites dabei.

Leider wird die Geschichte mit den Wechselkennzeichen nur halbherzig umgesetzt. War aber klar, für Familien uninterresant, denn da sind meistens die Fahrzeuge gleichzeitig in Benutzung.
Ich hatte gehofft, das wird auch auf Motorräder anwendbar; da hätt ich mir doch glatt überlegt, ein 2.Mopped zuzulegen.

Grüße
Ronald

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 01.01.2011 12:03
von Jugger64
Hallo Ronald,

gibt oder gab es das Wechselkennzeichen für Motorräder nicht schon mal? Zumindest habe ich in dem Zusammenhang schon vor etlichen Jahren davon gehört, dass (Motorrad-)Sammler so etwas haben/hatten.

Gruß
Norbert

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 01.01.2011 12:32
von Nautheimer
Servus Norbert,

ist mir so aus dem Stehgreif nicht bekannt. Wie es sich bei Sammlern verhält weiß ich nicht, bei den Oldie-Treffen hamse entweder ein H-Kennzeichen oder kommen aus dem Hänger und haben noch so ein orschinales Altes dran, bzw. fahren mit nem Roten.

Grüße
Ronald

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 08.01.2011 20:06
von Per
Nautheimer hat geschrieben:Leider wird die Geschichte mit den Wechselkennzeichen nur halbherzig umgesetzt.
Besonders, was die Steuer angeht: für jedes Fahrzeug wird die volle Steuer fällig :evil:
Nautheimer hat geschrieben:War aber klar, für Familien uninterresant, denn da sind meistens die Fahrzeuge gleichzeitig in Benutzung.
Ein Kennzeichen -> ein Fahrzeug, ist auch in anderen Staaten so.
Jugger64 hat geschrieben:dass (Motorrad-)Sammler so etwas haben/hatten.
Betonung liegt auf Sammler, nicht auf Motorrad. Dafür gibt es schon lange das rote (07er) Kennzeichen, auf ein Kennzeichen können bis zu 10 Fahrzeuge zugelassen werden (und nur eins davon gefahren, siehe oben). Steuer ist fix (in den Stufen PKW und Motorrad), Versicherung hat eine kleine Staffelung nach Anzahl und Typ.

Leider wurde das Fahrzeug-Mindestalter für das rote Kennzeichen auf 30 Jahre (identisch mit dem H-Kennzeichen) angehoben, damit hat das kaum noch Vorteile :(

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 18:59
von Nautheimer
Ich bin beim Lesen einer Motorzeitschrift noch auf folgendes gestoßen:
Zum Dauerrecht wird:
"Tempo 100-Zulassung" für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
http://www.kfz-auskunft.de/info/gesetzesaenderungen.html

Wer weiß näheres, bzw. genaues? Da gab es bereits eine Duldung mit 100 km/h, das nun zum Dauerrecht wird.

Damit erledigt sich ja jede Diskussion über die 100er Zulassung. Bei der Zulassung unsers Galleon wurde das Feld für die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren nämlich bereits leer gelassen.

Viele Grüße
Ronald

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 19:37
von Wappen12
Nabends

habe im net folgenden Link dazu gefunden: http://www.ap-anhaengerprofi.de/zulassung_anhaenger_61.html

hier wird es einigermassen Detalliert beschrieben was das neue Gesetz ab 01.01.2011 dazu sagt :D :) :) :) :)
gruss
Holger

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 20:50
von Tessala
Nautheimer hat geschrieben:Wer weiß näheres, bzw. genaues? Da gab es bereits eine Duldung mit 100 km/h, das nun zum Dauerrecht wird.

Damit erledigt sich ja jede Diskussion über die 100er Zulassung. Bei der Zulassung unsers Galleon wurde das Feld für die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren nämlich bereits leer gelassen.

Viele Grüße
Ronald
Servus,
soviel ich weiß ist die 100 km/h Regelung bis Ende 2010 begrenzt und wurde lediglich jetzt dauerhaft übernommen.

Es bleibt also alles beim "alten" den die Änderungen im Link von Holger galten schon vor dem 01.01.2011.

Gruß
Marck

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 21:18
von xpaulchen
Interessanter Beitrag...
Offtopic:
...aber viel schöner war Dein Subtext, der mich hat brüllen lassen!

"Bist ungeschickt, hast linke Hände? Läufst gegen Türen und auch Wände? Kriegst nicht mal deine Schuhe zu? Du bist ein Mann für A.T.U!"

... und dachte immer ATU steht für Arrogant Teuer Unnötig
Gruß Uwe

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 21:25
von Jugger64
Hallo Ronald,
Nautheimer hat geschrieben:... Bei der Zulassung unsers Galleon wurde das Feld für die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren nämlich bereits leer gelassen.
stell dir vor, mein SK-Falter mit 100 km/h-Zulassung hat in Feld T (Höchstgeschwindigkeit) auch nichts drin stehen.
Was willst du uns also damit sagen?

Gruß
Norbert

P.S.: Mein Zugfahrzeug hat übrigens in Feld T einen Wert drin stehen. ;)

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 22:16
von Minimax
Ich glaube sogar das kein Hänger eine V/max eingetragen hat,kann er ja eigentlich garnicht,er fährt ja nicht,bzw.er fährt theoretisch so schnell wie das entsprechende Zugfahrzeug eben kann.
Die 80km/h bzw 100km/h Regelungen sind ja auch nicht als Höchstgeschwindigkeit zu werten sondern sind ein durch den Gesetzgeber festgelegtes Tempolimit.
Bitte nicht "Höchstgeschwindigkeit","zulässige Höchstgeschwindigkeit " und die auch noch vorhandene "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" verwechseln.

Nachtrag:Übrigens ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug im eigentlichen Sinn und ist somit auch von der neuerdings geltenden Winterreifenpflicht ausgenommen.

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 11.01.2011 23:42
von xpaulchen
xpaulchen hat geschrieben:Interessanter Beitrag...
Offtopic:
...aber viel schöner war Dein Subtext, der mich hat brüllen lassen!

"Bist ungeschickt, hast linke Hände? Läufst gegen Türen und auch Wände? Kriegst nicht mal deine Schuhe zu? Du bist ein Mann für A.T.U!"

... und dachte immer ATU steht für Arrogant Teuer Unnötig
Gruß Uwe


is doch aber so, oder?

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 12.01.2011 17:57
von Nautheimer
Jugger64 hat geschrieben:Hallo Ronald,
Nautheimer hat geschrieben:... Bei der Zulassung unsers Galleon wurde das Feld für die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren nämlich bereits leer gelassen.
stell dir vor, mein SK-Falter mit 100 km/h-Zulassung hat in Feld T (Höchstgeschwindigkeit) auch nichts drin stehen.
Was willst du uns also damit sagen?

Gruß
Norbert

P.S.: Mein Zugfahrzeug hat übrigens in Feld T einen Wert drin stehen. ;)
Was wollte ich sagen??????? :o
Sorry, schneller getippt als nachdacht. :oops:
Ist mir ja jetzt klargeworden; durch die verschiedenen Möglichkeiten, eben auch durch die Berechnung mit dem Faktor, macht eine Eintragung im Feld T wenig Sinn.

Aufgekla(e)rte Grüße

Ronald

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 12.01.2011 18:55
von Jugger64
Hallo Ronald,

nun mal ganz langsam. Das Feld T wird nur bei Kfz (Kraftfahrzeugen) ausgefüllt. Hier liegt die Betonung auf Kraft, was einen Motor bedingt. Die Eintragung der 100 km/h-Eignung findest du immer in dem großen Feld für Bemerkungen, welches sich ganz unten befindet.

Um wieder zum Thema zu kommen, die 100 km/h-Regelung war bisher kein Dauerrecht, sondern hatte den Status einer Testphase oder ähnliches. Die Änderung, die nun eingetreten ist betrifft nicht die Details der Regelung, sondern den Status. Die Voraussetzungen für die 100 km/h-Eignung blieben unangestastet, nur, dass es sich nun um eine dauerhafte Rechtsnorm handelt.

Details zur 100 km/h-Regelung findest du im Forum 100 km/h-Regelung.

Gruß
Norbert

Re: Neues Jahr neue Gesetze 2011

Verfasst: 12.01.2011 19:09
von Sierra
Wer das ganze rechtlich korrekt und nicht unzulässig verkürzt (wie z.B. das mit dem ABS) lesen möchte:

http://www.ra-melchior.de/anhenger.html

Gruß
Michael