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Nebelschlussleuchte

Verfasst: 23.03.2009 16:37
von stefantom
Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende mal meine Rücklampen erneuert, da sie auseinander fielen und habe festgestellt, dass der Vorbesitzer eine Nebelschlusleuchte montiert, aber sie keineswegs angeschlossen ist. Nun würde mich interessieren, ob ich überhaupt eine brauche.
Der Hänger ist von 1993.
Lg stefan

Re: Nebelschlussleuchte

Verfasst: 23.03.2009 17:05
von CT7 Fan
Hi Stefan,
generell alles, was angebaut ist, muß auch funktionieren. So will es der TÜV. Anhänger benötigen eh seit 1.1.1991 eine Nebelschlußleuchte. Da Dein Hänger von 1993 ist ist, dürfte es sich dabei wahrscheinlich um die serienmäßige Nebelschlussleuchte handeln. Also anschließen und keinen Ärger mit dem TÜV bekommen.
Bitte beachte hierbei auch die Straßenverkehrs-Zuassungsordnung § 53 b
Gruß
Udo

Re: Nebelschlussleuchte

Verfasst: 23.03.2009 17:22
von stefantom
also dekra sagt muss ich haben ab 1991 ist diese pflicht

Re: Nebelschlussleuchte

Verfasst: 23.03.2009 18:32
von Diogenes
Jau, für das Baujahr braucht ein Anhänger ne Nebelschlußleuchte, jedenfalls war das die Auskunft beim TÜV vor ca. 3 Wochen.