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Rückfahrleuchte
Verfasst: 07.04.2008 17:32
von 3BG-Treiber
hallo zusammen
habe am WE meine AHK bekommen und mich sogleich ans werk gemacht.
dazu gab es nen spezifischen kabelsatz (7polig). nach ca 4h hatte ich es dann geschafft und es hat alles gepasst.
heute hatte ich probeweise mal nen anhänger dran und siehe da kein rückfahrlicht!!!
OK steckerbelegung rausgekramt und siehe da kein rückfahrlicht!!!
BRAUCH ICH DENN KEIN RÜCKFAHRLICHT AM HÄNGER??
Verfasst: 07.04.2008 17:52
von rewinima
Also, wir haben 4 Anhänger verschiedener Fabrikate zu Hause. Hab gerade nachgesehen, Keiner von den hat eine Rückfahrleuchte und alle sind schon durch den TÜV gekommen. Deshalb denke ich mal, das keine vorgeschrieben ist.
Verfasst: 07.04.2008 18:59
von 3BG-Treiber
danke für die schnelle antwort dann wird das wohl so sein...
bin noch nie mit hänger am PKW gefahren (Neuland)
Re: Rückfahrleuchte
Verfasst: 07.04.2008 19:52
von Jonny2002
3BG-Treiber hat geschrieben:hallo zusammen
habe am WE meine AHK bekommen und mich sogleich ans werk gemacht.
dazu gab es nen spezifischen kabelsatz (7polig). nach ca 4h hatte ich es dann geschafft und es hat alles gepasst.
heute hatte ich probeweise mal nen anhänger dran und siehe da kein rückfahrlicht!!!
OK steckerbelegung rausgekramt und siehe da kein rückfahrlicht!!!
BRAUCH ICH DENN KEIN RÜCKFAHRLICHT AM HÄNGER??

3BG-Treiber,
bei einem 7poligen Stecker ist kein Rückfahrlicht vorgesehen, das wäre dann bei einem 13poligen Stecker der 8.Pin
siehe dazu auch hier:
https://klappcaravanforum.de/dl_details ... d=16&cat=6
Was in jeden Fall funktionieren sollte ist die Nebelschlußleuchte,
bei angekuppelten Anhänger nur am Anhänger und nicht am Auto
Und ohne Anhänger nur am Auto

Re: Rückfahrleuchte
Verfasst: 07.04.2008 20:17
von Harald
jonny2002 hat geschrieben:
bei einem 7poligen Stecker ist kein Rückfahrlicht vorgesehen, das wäre dann bei einem 13poligen Stecker der 8.Pin
siehe dazu auch hier:
https://klappcaravanforum.de/dl_details ... d=16&cat=6
Was in jeden Fall funktionieren sollte ist die Nebelschlußleuchte,
Hallo,
ich war letzte Woche mit meinem kleinen Lastanhänger (850kg, 4 Jahre alt) beim TÜV.
Siebenpoliger Stecker,
keine Rückfahrleuchte und
keine Nebelschlussleuchte
Für den TÜV war das in Ordnung.
Gruss
Harald
Verfasst: 07.04.2008 20:27
von 3BG-Treiber
gut ist soweit klar dann....
hätte nur nicht gedacht das sowas in deutschland zulässig ist, zumal so ein rückfahrlicht ja doch recht sinnvoll ist.
Verfasst: 07.04.2008 20:27
von rewinima
Unser PKW hat eine 13polige Steckdose, der Anhänger 7 polig wird mittels eines Adapters angeschlossen. Nebelschlussleuchten sind bei den Anhängern vorhanden, jedoch nicht funktionsfähig, weil an der Steckdose nicht angeklemmt. (Kontakt 54g) TÜV hat das zwar gemerkt, aber nicht beanstandet. Denk mal es ist eine Auslegungssache des Prüfers, ob als Mangel beschrieben wird oder nicht. Da bei uns hier auf dem Dorf viele Anhänger fahren, vor allem Ältere bei den noch keine Nebelschlussleuchte vorgesehen ist, wir bei uns die Regelung vielleicht nicht so genau gesehen?
Das ist unsere Erfahrung aus mittlerweile mehreren TÜV Terminen.
Verfasst: 07.04.2008 20:46
von Jonny2002
rewinima hat geschrieben:. Nebelschlussleuchten sind bei den Anhängern vorhanden, jedoch nicht funktionsfähig, weil an der Steckdose nicht angeklemmt. (Kontakt 54g) TÜV hat das zwar gemerkt, aber nicht beanstandet. Denk mal es ist eine Auslegungssache des Prüfers, ob als Mangel beschrieben wird oder nicht.

rewinima,
Auslegungssache ist das richtige Wort, habe eine 7polige Kupplung aber neuere Rückleuchten am Anhänger, wollte das 7.Kabel erst als Dauerstrom für hinten benutzen, Pustekuchen, Aussage vom Prüfer: Wenn Nebelleuchten montiert sind, dann müßen die auch funktionieren

Kopfkratz
Also blieb mir nichts anderes übrig als das Nebelschlußlicht anzuschließen
Ein Wehrmutstropfen bleibt mir aber doch: es ist sicherer

Nebelleuchte
Verfasst: 07.04.2008 22:43
von Christiaan
Bei uns in den Niederlände ist ein Nebelleucht mittlerweile ein Verpflichtung. Deutschland wird wohl auch nicht lange mehr warten bis es eine Verpflichtung ist.
Christiaan
Verfasst: 07.04.2008 22:45
von Jonny2002
Verfasst: 08.04.2008 11:59
von Mossi
Bei der ganzen Um- und Nachrüsterei bitte nicht vergessen: wenn es zur Pflicht werden würde , würde es baujahresbedingte Stichtage geben.....
Es ist bspw. bei 6V-Fzg. weder zumut- noch umsetzbar eine Nebelschlußleuchte nachzurüsten..... und wenn ein Rückfahrscheinwerfer da sein sollte, setzt Funktionieren auch einen Rückfahrlichtschalter vorraus.....
mit anderen Worten.... immer ganz ruhig... selbst die Auslegungssache wäre bei der HU nur halb so stark frequentiert, wenn sie die Jungs mit den Vorschriften auskennen würden....
Verfasst: 08.04.2008 13:36
von Exfalter
==> Kein Bedarf für übereilte Handlungen! <==
Unser Falter, BJ 1990, hatte schon Nebelleuchtenvorrüstung. Es waren aber keine Birnen eingesetzt. Die AHK am Kangoo war damals für den Falter (und einen damals vorhandenen kleinen Lastenanhänger) mit 7-poliger Anschlussdose ausgerüstet worden. NSL war geschaltet.
Dann bekamen wir den (neuen) Wohnwagen, welcher 13-polig ausgerüstet ist und sowohl über Nebelschlussleuchte, als auch über Rückfahrscheinwerfer verfügt. Beim Umrüsten der AHK-Dose von 7 auf 13 Pole habe ich aber nur Dauerplus (und dazugehörende Masse) zusätzlich angeschlossen, weil der Elektrosatz nicht für Rückfahrscheinwerfer ausgelegt ist. Also funktioniert diese Leuchte an unserem Wohnwagen (bzw. an unserem Gespann) nicht. Das hat aber bisher keinen interessiert - weder bei der HU für den Kangoo, noch bei der HU für den Wohnwagen. Und da der Kangoo wohl den größten Teil seines Lebens bei uns hinter sich hat (BJ 2000, 182.600 km, kein DPF, Euro 2, max. rote Plakette), wird sich an der elektrischen Situation auch nichts ändern. Sollten wir jedoch ein neues Auto bekommen, lege ich natürlich Wert darauf, dass die Lampen, die ringsum montiert sind, auch funktionieren.
Herzliche Grüße,
Stephan - der sowieso mit dem Wohnwagen nicht mehr als nötig und dann auch nicht ohne Begleitung zurücksetzt
PS: Um nachfolgenden Verkehr zu "warnen" kann man/frau immer noch die Warnblinkanlage einschalten - DIE sollte schließlich funktionieren!
Verfasst: 13.04.2008 22:42
von Caruso
Mossi hat geschrieben:Bei der ganzen Um- und Nachrüsterei bitte nicht vergessen: wenn es zur Pflicht werden würde , würde es baujahresbedingte Stichtage geben.....
Gibts seit 1991:
"§ 53 d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden."
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php
"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, ... Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."