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Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 17:22
von wurzelprumpf
Moin,

die "zulässige Höchstgeschwindigkeit" steht im Fahrzeugschein unter Nummer 6 (alt) oder unter Buchstabe T (neu).
Wenn nichts (ein oder mehrere Striche) eingetragen ist, hat das Fahrzeug keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Konkret hat die Basis unseres 3DOG keine "zulässige Höchstgeschwindigkeit" eingetragen.
Ich habe 2011 bei der Allianz angefragt, ob ich z.B. in Frankreich mit diesem Anhänger die zulässigen 130 km/h fahren darf, ohne daß mir eventuell der Versicherungsschutz abhanden kommt.

Die Antwort lautete:

Bild

Gruß
Michael

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 17:51
von Rollo
Moin,
das ist doch mal ne Aussage !! :dhoch:

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 18:25
von Folkert
Und diese Aussage wirst du von allen Versicherungsunternehmen bekommen,
nicht unbedingt von Versicherungsvertretern.

Gruß Folkert

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:14
von Bug73
Zum Verständnis...
Im meinem Schein ist unter t auch nur ein Strich aber im freien Text sind ja die zulässigen 100 kmh eingetragen. Kollidiert das nicht irgendwie mit den genannten Aussagen?

Gruse, Markus

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:25
von Rollo
Moin,
Nein, denn dort steht das der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt in D auf BAB und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren zu dürfen.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:33
von Bug73
Ab, Okay.

Danke für die Aufklärung :idee:

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:37
von wurzelprumpf
Moin Markus,
Bug73 hat geschrieben:Zum Verständnis...
Im meinem Schein ist unter t auch nur ein Strich aber im freien Text sind ja die zulässigen 100 kmh eingetragen. Kollidiert das nicht irgendwie mit den genannten Aussagen?

Gruse, Markus
der Eintrag im Freitext ist Voraussetzung dafür, daß Du dir das Kuchenblech an den Anhänger kleben und auf Deutschlands Autobahnen 100 km/h fahren darfst.

Du mußt hier unterscheiden zwischen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nach Betriebserlaubnis (Pkt 6 bzw. T) und der Sonderregelung, daß Du bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Reifen max. 6 Jahre alt, Stoßdämpfer, Gewicht Zugfahrzeug etc...) in D 100 km/h fahren darfst.

Wichtiger als der Freitext ist der genannte Eintrag unter 6 bzw. T: Wenn da 80 oder 100 drinsteht, darfst Du z.B. in Frankreich nicht 130 km/h fahren, wenn Du Deinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen willst.

Gruß
Michael

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:45
von Heudorfer
Folkert hat geschrieben:Und diese Aussage wirst du von allen Versicherungsunternehmen bekommen,
nicht unbedingt von Versicherungsvertretern.

Gruß Folkert
Würde mich freuen,

noch hab ich nix schriftliches.
Mal schauen wie das die Württembergische so sieht.
Zudem bleibt abzuwarten was das COC-Papier aussagt bzgl der Höchstgeschwindigkeit, der Schein schweigt sich dazu ja aus.
Es bleibt also spannend :zwinker:

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:56
von Heudorfer
Fuzzy hat geschrieben:Und nochmals die Frage: Wo steht eine technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Anhängers? Bei den neueren wohl im COC. Und bei den älteren? Mir fehlt der Übergang von einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit (StVo 80km/h) zu einer technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Nur mal als Gedankengang: Der deutsche Gesetzgeber reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Deutschland auf 70km/h. Dann zahlt die Versicherung im Schadensfall im Ausland bei 80km/h nicht mehr?
oder der Gesetzgeber erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 90km/h und die Versicherung müsste im oben genannten Schaden zahlen. In beiden Fällen ändert sich an dem Anhänger technisch nichts.

Wenn du von deiner Versicherung was schriftliches hast wäre es super, wenn du es hier posten könntest.
Äh, ja, man darf sich also durchaus ein klein wenig veräppelt fühlen :zwinker:

Wenn's so geschrieben steht wo es gilt, ist alles easy.
Wenn nicht, nicht.
Schon ein eklatanter Unterschied, was man hierzulande treiben muss um 100 fahren zu dürfen im Gegensatz zu der geradezu lächerlich erscheinenden Anforderung für 130! in Frankreich...

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 21:59
von Bug73
Gerade mal in die COC Papiere geschaut.
Bei unseren 2016er Cheroky ist unter vitesse max. "100 kmh" eingetragen. Also nix mit 130 in Frankreich?
Und dass bei einem Hänger aus Frankreich...

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 22:05
von Heudorfer
Bug73 hat geschrieben:Gerade mal in die COC Papiere geschaut.
Bei unseren 2016er Cheroky ist unter vitesse max. "100 kmh" eingetragen. Also nix mit 130 in Frankreich?
Und dass bei einem Hänger aus Frankreich...
In dem Fall nicht.

Was mich jetzt ein wenig wundert, da in unserem 2014er Cheroky keine Beschränkung ausgewiesen war.
Da stand ---
Also Persilschein
Nur ist der seit gestern weg :lol

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 23:13
von Folkert
Hallo Martin,
Du schreibst:
"Äh, ja, man darf sich also durchaus ein klein wenig veräppelt fühlen "
Dein Erstaunen verstehe ich nicht so ganz.

Zum Zirkus mit 100 km/h schreibst Du selbst.
Die äußerst einfache und sooo logische Import Geschichte der gebrauchten Falter ist Dir auch bekannt.
Die Erstzulassung von Importfahrzeugen mit COC die trotzdem zum TÜV müssen.
Die Frage mit welchem Kennzeichen Fahrzeuge aus dem Ausland holen ????

Dann darf Dich (uns) das obige Thema nicht wundern. Das ist ganz einfach - Deutschland in der EU.

Gruß Folkert

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 06.03.2017 15:05
von Heudorfer
Servus Folkert,

ja und nein, ja, natürlich ist mir das schon bewusst dass der Amtsschimmel unentwegt am wiehern ist.
Mich wundert nur dass der nicht längst in der Wurst gelandet ist?
Es ist mir auch bewusst, dass es ne lange Latte an kuriosen Vorgängen gibt, über die man teilweise echt nur den Kopp schütteln kann.
Mich wundert's eben, dass da die überbreite Masse das mehr oder minder klaglos mitmacht.
Gewiss, an den Stammtischen der Republik, da wird gemault - aber ansonsten tut man sich schon schwer, echtes Engagement nachzuweisen.
Engagement wie '89 die Bürger der ehemaligen DDR es an den tag legten.
Das nötigte mir damals wie heute enormen Respekt ab, als gebürtiger "Wessi" kenne ich solche Vorgänge nur aus den Geschichtsbüchern.

Ich denke, Du verstehst, was ich damit ausdrücken möchte ;)

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 10.03.2017 19:04
von Fuzzy
wurzelprumpf hat geschrieben:
......

der Eintrag im Freitext ist Voraussetzung dafür, daß Du dir das Kuchenblech an den Anhänger kleben und auf Deutschlands Autobahnen 100 km/h fahren darfst.

Du mußt hier unterscheiden zwischen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nach Betriebserlaubnis (Pkt 6 bzw. T) und der Sonderregelung, daß Du bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Reifen max. 6 Jahre alt, Stoßdämpfer, Gewicht Zugfahrzeug etc...) in D 100 km/h fahren darfst.

Wichtiger als der Freitext ist der genannte Eintrag unter 6 bzw. T: Wenn da 80 oder 100 drinsteht, darfst Du z.B. in Frankreich nicht 130 km/h fahren, wenn Du Deinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen willst.

Gruß
Michael

Ich hole das Thema nochmals hoch.
Weiß nicht wie lange die Anzeige verfügbar ist: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 4-276-5537
Laut Typenschild hat er ne zulässige Höchsgeschwindigkeit von 100km/h . --> auch in Frankreich wäre mit diesem Anhänger bei 100km/h Schluss.
Da er aber keine gesiegelte 100er Plakette hat darf auf deutschen Autobahnen nur mit 80km/h bewegt werden. Ob das dem Verkäufer bewusst ist?? Davon abgesehen bräuchte man, sofern je der Text unter den Bemerkungen steht (9.Ausnahemeregelung blabla) ein Zugfahrzeug mit 2500kg Leergewicht.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 31.08.2017 11:30
von Christiaan
In Nl darf mann mit oder ohne ein 100er Zulassung auf den Autobahn und Autostrassen 90 Kmh. Auch gibt es in NL strassen mit eine Grüne Mittenstreife. Sogar viele Holländer wissen immer noch nicht was diese grüne Mittelstreifen bedeutet. Auf solche wegen darf mann ohne Anhänger 100 kmh und mit Anhänger 90 Kmh es sei es wird von Schildern ein niedriger geschwindigkeit angegeben.