Grüßt Euch!
Stellvertretend:
Fuzzy hat geschrieben:Das ist aber die deutsche StVo. Im Ösiland scheint es wohl anders zu sein. Sollte man aber dann auch als Tourist bzw Durchreisender beachten.
Ganz genau so ist es, das habe ich schon durch. Auf
unseren Anhängern darf Ladung
nicht in der Breite überstehen. Und wenn ich das sinngemäß richtig verstanden habe, dürftet
ihr mit überstehender Ladung in A nicht fahren, auch wenn es bei Euch erlaubt ist.
Fuzzy hat geschrieben:
Nachtrag: Solltest du auf ein anderes (längeres) Zugrohr umsteigen, pass auf die freitragende Länge auf. Diese gibt der Hersteller vor.
Wie komme ich denn an diese Information? Oder meinst Du nicht die VEB Olbernhau, sondern den Hersteller des Zugrohres?
Inzwischen habe ich übrigens schon Kontakt mit dem technischen Teil der Behörden gehabt. Ganz wichtig ist ihnen das "Biegewiderstandsmoment des Querschnittes" - alles andere wird sich schon finden. Das ist wohl das was Du, Klaus, schon thematisiert hast?
Wie auch immer, der Umbau darf sowieso nur von einem berechtigten Betrieb vorgenommen werden, der hat auch die nötigen Papiere resp. Freigaben zu liefern.
Der angemailte Ing. der Prüfstelle hat mich übrigens heute angerufen (!!!) und sinngemäß gemeint, dass ich mir da nicht zu viel antun soll, das wird schon zu regeln sein. Ausreichend dickes Rohr (wieder mal der Biegewiderstand, der Fachbetrieb weiß das sowieso) und nach dem Umbau vorführen. Ohne Zu- und Anbauten, das interessiert ihn nicht mal, und überhaupt, das ist ja ein putziges Gespann und das mit einem Canadier auf dem Anhänger kennt er selbst sehr gut - er hat auch ein Canoe...
Schaut also erst mal ganz gut aus.
Danke für Eure Beiträge.
Gruß aus dem Wein/4, André.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.