Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

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JeepCamp
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Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von JeepCamp »

Hallo liebe Truppe :hi: ,

habe mal eine Frage an die Italophilen:

Hat jemand schon einmal Ärger in Italien bekommen, weil die "Ladung" hinten überhängt (Zeltplattform ist ja länger als der Anhänger)? Oder hat jemand wirklich eine oder sogar zwei :shock: rot-weiss gestreifte Tafel angebracht? Oder weiss jemand, ob die eingetragene Länge in den Papieren inkl. Zeltplattform ist?

Lieben Dank für Eure Hilfe :hurra:

Zitat ADAC-Website
"...Kennzeichnung von überstehender Ladung: Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm rot-weiß reflektierenden Metall-Warntafel (typengenehmigt) zu kennzeichnen..."
und weiter
"...Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden..."

PS: Habe die Frage auch mal in der Campwerk-Gruppe in Facebook gestellt. Werde berichten, welche Antwort ich dort bekomme.

Liebe Grüsse
Gabi
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Spätzünder »

Hallo,

wir sind gerade wieder in Italien. Das dritte mal mit dem CW. Hatte bis jetzt noch keine Schwierigkeiten. Das Thema beschäftigt mich auch schon ewig. Breiter ist der Aufbau nicht. Aber ein paar Zemtimeter länger.

Was mich mehr ärgert ist das Überholverbot. Da ich sehr oft übern Brenner fahre, ist das eine Zumutung. Wenn Du einen LKW vor Dir hast, dann sollst Du brav hinterher fahren.
Zuletzt geändert von Spätzünder am 06.09.2017 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
LG Euer Spätzünder

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Fuzzy
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Fuzzy »

Gute Frage. Ladung ist Ladung und muss gekennzeichnet sein. Ob die eingetragene Länge der tatsächlichen entspricht kannst du ja nachmessen.
Gruß Ralf
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Spätzünder »

@ Gabi,

Der Anhänger vom Onroad ist vom Koch. Da hab ich die Länge vom Anhänger ohne Aufbau. Offroad ist laut Papiere von Campwerk. Vielleicht bringt ausmessen wirklich ein Ergebniss. Ich habs schon irgendwo im Forum gelesen. Vielleicht war von mir schon mal die Frage über dieses Thema. Bin grad in Italien mit schlechten www. Schau mal in der Suche. Ein User hat beim CW Team nachgefragt. Das Ergebnis war auch nicht so toll. Wenn der Aufbau nicht über die Rückleuten gehen, soll es ohne der Tafel klappen.
LG Euer Spätzünder

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Elektron
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Elektron »

Hallo Gabi,

Hab mir die Frage in der Tat auch schon einmal gestellt.
Ist wahrscheinlich echt nur über Nachmessen der Länge und vergleichen mit den Papieren zu klären.

Die Rücklichter müssen (soweit ich weis) nach EU- / Internationalem Recht nicht "das letzte" am Fahrzeug sein. Da gibt es ein Maß, mit dem das Fahrzeug über die Rücklicher rausstehen darf.
Betrifft ja auch zum Beispiel die (feste) Anhängerkupplung. Die steht ja auch ohne Warntafel über die Rücklichter raus...
Aber auch Stoßstangen etc.

Ich habe leider keine Anhnung was in den Papieren vom Offroader steht. Im Onroader steht das recht allgemein.
Also Höhe von x bis y, Länge von x bis y. Nur die breite ist fest eingetragen.

Entscheidend ist nach meinem Wissen das Maß von der Mitte der Kupplungskugel zum Ende des Anhänger.

Viele Grüße
Michael
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JeepCamp
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von JeepCamp »

Ich werde es mal am Wochenende nachmessen...und berichten.

Ich habe gestern noch einmal genau geschaut. Bei den Campwerk-Anhängern ragt auf jeden Fall der "Spoiler" (Einklemmschutz für Plane) ca. 5cm nach hinten raus.

Die Frage wäre ja auch, was wir mit dem Reserverad an unserem Jeep machen. Es ragt auf jeden Fall über die Rücklichter - sollten wir einmal ohne Anhänger nach Italien fahren???

Es ist schon komisch, dass man nirgendwo eine genaue Aussage darüber findet.

Liebe Grüsse
Gabi
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ARO M 461 C
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von ARO M 461 C »

@Gabi,

damit Du am Wochenende nicht über Kopf im Anhänger rumkriechen musst, hier ein paar Daten zum Off Roader Anhänger.

Die Zeltplattform für Economy oder Familie (Family) unterscheidet sich wohl lediglich durch das Mehr an Zeltmaterial.

Die Masse des Anhänger Kastens bis zur Heckklappe
Die Innenbreite beträgt 1320,0 mm
Die Außenbreite beträgt 1320,6 mm
Die Umrandung des Rahmen der die Unterkonstruktion des Zelt/Bett aufnimmt und das ganze zur Seite hält ist 3 mm stark
Die Innenlänge bis zur Heckklappe beträgt 2001,3 mm
und das Transportrohr von der Rundung bis zum Deckel 1847,8 mm

Die Küche ragt noch einmal von der Heckklappe 460mm in den Innenraum und hat seitlich jeweils 127,0mm Platz zu den Wänden

Somit fehlen aber noch die seitlichen Kotflügel
Die sind 295,5mm

Das gesamte Mass des Anhängers hat dadurch eine Breite von 1918,1 oder 1,92 Meter.

Kommen wir nun auf die Beleuchtung.
Ab > 160 cm ist eine weiße Begrenzungs-Beleuchtung vorgeschrieben die an der Frontwand auch angebracht ist, das man diese nur beim abbiegen im Rückspielgel sehen kann ist erst einmal Nebensache.

Wer zusätzlich noch zum Transportrohr noch den Gepäckträger montiert hat, sieht gar kein Licht mehr, da das Transportrohr die Einrichtung nicht nur verdeckt, sondern sogar leicht verbiegt. ( Identischer Montageplatz wie CampWerk und auch hier wie auf der Caravan Messe wird das Begrenzungslicht leicht verbogen.)

Nun geht es an Heck, hier sehe ich das größte Manko, in Punkto Sicherheit, immerhin sind die Kotflügel schwarz und in der Nacht noch schwärzer also fast unsichtbar.

Hie könnte bei einer nachlässigen Überholung des Anhängers evt. der Kotflügel übersehen werden.

An diese werde ich für meine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, eine Beleuchtungseinheit ala LKW Anhänger, die nach Vorne weiß , seitlich gelb, und nach hinten rot leuchtet anbringen.

Diese darf jedoch nur 400mm vom Ende des Kotflügels angebracht werden, wobei bei den abgefassten Kotflügeln wieder etwas Stauraum nach Vorne verloren gehen wird.
Gut Sicherheit geht vor.

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Vorbereitung für 12 Volt und 230-260 /100-110 Volt Spannung da Wechsel und Gleichstrom nicht zusammen in einem Leerrohr geführt werden darf

Bild

Bild

Erste Halterung für die Solar Module die später dreh und kippbar über der Plane montiert werden.

Ich achte darauf, das ich für meine benötigen Umbauten die werksseitigen Bohrungen ausnutze.

Sämtliche Unterlegscheiben am Koch/CampWerk Anhänger sollte man tauschen, da zwar die Schrauben und Hutmuttern aus V2 -70 Edelstahl bestehen, aber die Unterlegscheiben nur verzinkt sind, und durch den fabrikmassigen Werkzeuggebrauch schon an der Oberfläche der Verzinkung beschädigt sein könnten.

Jedenfalls habe ich unter alle Hutmutter die ja aus Edelstahl sind auch Unterleg und Karosseriescheiben aus Edelstahl montiert, kostet für den ganzen Hänger noch nicht einmal 10,00 €

Gruß
ARO M 461 C
Dirk
Zuletzt geändert von ARO M 461 C am 07.09.2017 10:36, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Knebel24 »

Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Elektron »

Hallo zusammen,

Ich habe mal die Papiere unseres Anhängers (onraod) und den "Zollstock" bemüht...
In den Papieren steht bei uns eine Länge von 3330 - 4000mm also 4 Meter.
Die Deichsel ist rund 1450mm lang.
Der Kasten ist etwas über 2m sagen wir mal 2060mm

Also ist der Anhänger rund 3510mm lang. Bleiben noch 490mm also 49 cm für die Plattform und den Spoiler...

Beim Offroader ist die Deichsel noch etwas länger und der Anhänger hat wohl keine Typzulassung sondern ne Einzelabnahme.
Ist die Frage wie dabei die Länge festgelegt wurde...

Ggf. Kann noch einmal ein Onroad-Besitzer in seine Papiere schauen, ich habe den Anhänger direkt (also nicht über Campwerk) gekauft.

Ich habe mal im Wiener-Übereinkommen gelesen (gilt im internationalen Verkehr in den meisten Ländern).
Da steht aber leider auch nichts drin was uns weiterbringt...
Im Artikel 30 steht zu Ladung:

Die nach vorn, nach hinten oder seitlich über das Fahrzeug hinausragenden Ladungen müssen in allen Fällen, wo ihre Umrisse von den Lenkern anderer Fahrzeuge nicht bemerkt werden könnten, gut sichtbar gekennzeichnet sein; zwischen dem Einbruch der Dunkelheit und dem Anbruch des Tages sowie zu anderen Zeiten, wenn die Sicht ungenügend ist, muß diese Kennzeichnung vorn durch ein weißes Licht und eine weiße Rückstrahlvorrichtung und hinten durch ein rotes Licht und eine rote Rückstrahlvorrichtung erfolgen. Insbesondere müssen auf Kraftfahrzeugen
a)
Ladungen, die mehr als 1 m (3 Fuß, 4 Zoll) nach hinten oder nach vorn über das äußerste Ende des Fahrzeugs hinausragen, stets gekennzeichnet sein;
b)
zwischen dem Einbruch der Dunkelheit und dem Anbruch des Tages sowie zu anderen Zeiten, wenn die Sicht ungenügend ist, Ladungen, die seitlich über den Umriss des Fahrzeugs so hinausragen, daß ihr äußerster seitlicher Punkt mehr als 0,40 m (16 Zoll) vom äußersten Rand der Begrenzungsleuchte des Fahrzeugs entfernt ist, nach vorn gekennzeichnet sein, das gleiche gilt nach hinten für Ladungen, die so hinausragen, daß ihr äußerster seitlicher Punkt mehr als 0,40 m (16 Zoll) vom äußersten Rand der roten Schlußleuchte des Fahrzeugs entfernt ist.
5.
Nichts in Absatz 4 ist so auszulegen, als hindere es die Vertragsparteien oder ihre Teilgebiete, das in diesem Absatz erwähnte Hinausragen der Ladung zu verbieten, zu beschränken oder einer Sondergenehmigung zu unterwerfen.


Bis 4b.) dachte ich es wäre klar.
Durch Nr. 5 ist also wieder alles offen...

Viele Grüße
Michael
Zuletzt geändert von Elektron am 08.09.2017 13:14, insgesamt 2-mal geändert.
Beetlecamp
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Beetlecamp »

Hallo zusammen,

nach intensiven Lesen eurer Informationen nehme ich zur Kenntnis, das überhängende Ladung in Italien zu kennzeichnen ist.

Wenn ich allerdings den Campwerk-Anhänger betrachte wird meines Erachtens kein "normaler" Mensch die Zeltplattform als Ladung identifizieren. Somit würde ich einen Italienurlaub entspannt ohne Warntafeln, die es noch gilt geeignet zu befestigen, machen.

Aber am Ende muss jeder selber einschätzen wieviel Risiko er bereit ist einzugehen. :-)

VG
Andreas
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Fuzzy
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Fuzzy »

ARO M 461 C hat geschrieben:.......

Wer zusätzlich noch zum Transportrohr noch den Gepäckträger montiert hat, sieht gar kein Licht mehr, da das Transportrohr die Einrichtung nicht nur verdeckt, sondern sogar leicht verbiegt. ( Identischer Montageplatz wie CampWerk und auch hier wie auf der Caravan Messe wird das Begrenzungslicht leicht verbogen.)

-----
Gruß
ARO M 461 C
Dirk
Bei der Montage eines Rohres oder ähnliches müssten die Leuchten aber versetzt werden. Spätestens der Tüv ges ansonsten als Mangel ansehen. (evtl sogar als EM)

Im übrigen könnten auch Probleme bei der Rennleitung auftreten:
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/17-stvo/
117106 Die Beleuchtungs­einrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. 20 Euro
117107 Die Beleuchtungs­einrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Sie gefährdeten dadurch Andere. 25 Euro
117108 Die Beleuchtungs­einrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Es kam zum Unfall. 35 Euro
Gruß Ralf
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Pinin »

Hallo Gabi und Jürgen,

wir waren heut zufällig beim ADAC, habe dann mal nachgefragt wegen dem Zeltanhänger und der Warntafel: Aussage war, kein Problem wenn der ab Werk so ausgeliefert und verkauft wird, genauso auch mit dem Reserverad an Eurem Jeep.

Montierte Fahrradträger brauchen hingegen des "Schildchen".

Wünschen Euch einen schönen Urlaub in Italien :dhoch:

LG
Alex und Bea
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Reinhard
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von Reinhard »

Hallo zusammen,
ich würde das so machen:
3,50 € ausgeben ein Warnschild kaufen und hinten drannmachen.
Es ist sicher noch niemand bestraft worden weil er son Ding hinter drann hat.
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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von wurzelprumpf »

Moin,
Reinhard hat geschrieben:ich würde das so machen:
3,50 € ausgeben ein Warnschild kaufen und hinten drannmachen.
Warum den Aufwand?

ich zitiere mal aus dem ADAC-Dokument weiter oben:
II. Warntafel-Beschaffenheit
Den Ausführungsbestimmungen zufolge (Art. 361 Regolamento del Codice della
Strada, s. Anlage 1) ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene
Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie
ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm
messen und rot-weiß schraffiert sein.
Die Zeltplattform, die übersteht, ist ca. 30cm hoch und besteht an der Heckseite des Anhängers (hauptsächlich) aus Zeltstoff. Da kann und sollte man keine Schrauben reindrehen!

Außerdem
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte
Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am
seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden.
bräuchte man dann sogar zwei Warntafeln!

Also müßte man an der Hecktür extra Halterungen anbringen, die die Warntafeln tragen. Die Halter sollten abnehmbar sein, weil anderswo braucht man das Geraffel nicht.
Man kann es auch übertreiben!

Wir sind mit dem 3DOG (der eine ähnliche überstehende Zeltplattform hat) schon mehrfach in Italien gewesen und die dortige Rennleitung hat sich nie für uns interessiert.

Meiner Meinung nach ist die Warntafel am 3DOG/Campwerk/... überflüssig wie ein Kropf.

Gruß
Michael
1N73LL1G3NC3 15 7H3 4B1L17Y 70 4D4P7 70 CH4NG3.

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Re: Überhängende Zeltplattform in Italien - Warnschild?

Beitrag von JeepCamp »

So, nun waren wir eine Woche in der Toskana unterwegs --- ohne Tafel und wurden mehrfach von Polizeiautos überholt. Entweder waren die zu sehr mit ihren eigenen Handies während der Fahrt beschäftigt oder es interessierte sie nicht. Ist uns aber egal.

Wenn jetzt nicht noch Post kommt -- was aus Italien ca. 2 Jahre dauern kann (haben Bekannte bzgl. der Maut erhalten, da von Kreditkarte nicht richtig abgebucht) -- würde ich auch immer wieder ohne Schild fahren.

Liebe Grüsse
Gabi
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