Anhängelast und Stützlast

Bereich für Themen, die sich mit den Zugfahrzeugen befassen.
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Tommy Tulpe
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Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

Moinsen,

ich habe jetzt 3 Polizisten gefragt, wie es sich mit Stützlast und Anhängelast bei folgender Kombination verhält und keiner konnte es mir sicher beantworten.
Zugfahrzug Fiat 500 von 1971, Anhängelast 250/400 kg. Camper Combi Camp 202 mit Leergewicht 220 kg und zul. GG 400 kg.
Zelt und Gestänge habe ich auf den CC gepackt und bin zur Waage gefahren. (Stützlast vorher gewogen 34 kg, also o.k.).
Angekuppelt gewogen -> 230 kg, abgekuppelt gewogen 270 kg.
Jetzt meine Frage: Wie wiegt die Polizei, wenn ich angehalten werden. Im Netzt gibt es etwas dazu und zwar den "Fall 3", wenn des zul. GG des Anhängers größer ist, als die Anhängelast des Zugfahrzeuges, wird die Stützlast addiert. IST DAS SO?
Ich gehe davon aus, das ich bei der Kombination Zugfahrzeug Fiat 500, 135 cm breit und CC, 170 cm breit, regelmäßig angehalten werde.

Kann mir Jemand helfen, mit einem Hinweis, wo man etwas rechtsverbindliches findet?

Vielen Dank im Voraus

Thomas
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Mammut »

Ich hoffe das hilft Dir: http://campingfuehrer.adac.de/camper-service/anhaenge--und-stuetzlast-bei-caravangespannen.php

Grüße, Michael
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Tommy Tulpe
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

Hallo Michael,

ja, Danke für den Link. Diese Textpassage hatte ich an anderer Stelle im Netz auch schon gefunden. Aber ich glaube, die wenigsten Polizeipolizisten kennen oder wissen das.
Gibt es das auch irgendwo in offizieller Form? Gesetzestext, Verordnung etc. ?

Danke noch mal

Thomas
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Knebel24 »

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

Vielleicht ist es das, was du suchst?
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von KSF »

Tommy Tulpe hat geschrieben:Aber ich glaube, die wenigsten Polizeipolizisten kennen oder wissen das.
Nun, es ist nun mal auch so, wie im normalen Arbeitsleben. Jeder kennt sich nur auf seinem Gebiet sehr gut aus.
Bei einer Autobahnkontrolle werden dann meistens bei Ferienbeginn die Gespanne kontrolliert. Und da werden sicher die Polizisten sich sicher gut auskennen.
Die zulässiges Gesamtgewicht ist zul. Stützlast plus zul. Achslast. So wird auch die Polizei es wiegen. Die Stützlast wird aber dann auch noch dem PKW zugeschrieben.
ZGG des PKW ist PKW-Gewicht plus Stützlast.
mfg Klaus :klapper:
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Tommy Tulpe
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

Hallo Klaus,

ich gebe Dir vollkommen Recht, jeder kann nicht Alles wissen.
Aber mir geht es nicht um das zul. GesGew des Anhängers, das überschreite ich eh nie, weil es 400 kg sind und ich nur 250kg Anhängelast eingetragen habe (ungebremst).
Meine Frage ist aber, darf der Anhänger einzeln, als abgekuppelt 300 kg wiegen, 250kg + 50kg Stützlast, vorausgesetzt die Stützlast wird komplett ausgenutzt. Angekuppelt wiegt er dann (theoretisch) nur 250kg.

PS: Ist ja interessant, ich bin auch Maschinenbauer und spiel auch Schlagzeug

Thomas
Zuletzt geändert von Tommy Tulpe am 01.05.2014 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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KSF
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von KSF »

Nein, dann nur 250kg Anhängerlast.
Denn die Stützlast liegt zwar auf der Anhängerkupplung, aber der PKW muß ja die 250kg Bremsen können, so wie es in den KFZ-Papiere steht.
Die Frage hatten wir auch schon mal, die hat auch so der Armin (awh2cv) beantwortet. Dort haben die Entenbesitzer auch die Probleme.
http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=39&t=2728&start=41
Zuletzt geändert von KSF am 01.05.2014 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
mfg Klaus :klapper:
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Tommy Tulpe
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

KSF hat geschrieben:Nein, dann nur 250kg Anhängerlast.
Denn die Stützlast liegt zwar auf der Anhängerkupplung, aber der PKW muß ja die 250kg Bremsen können, so wie es in den KFZ-Papiere steht.
Die Frage hatten wir auch schon mal, die hat auch so der Armin (awh2cv) beantwortet. Dort haben die Entenbesitzer auch die Probleme.
http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=39&t=2728&start=41
Was sagt dann dieser Satz aus der gleichen Quelle aus, die von "awh2cv" genannt wurde? Das ist genau der Fall, der auf mich zutrifft.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
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KSF
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von KSF »

Beim 1. ADAC Bericht ist das so, aber bei den Links 2. von Armin nicht.

zu 1. Dein PKW muß die Achslast und Stützlast abbremsen. Die Stützlast wird dem PKW zugerechnet. Das ist das selbe, wenn du den Anhänger ohne Stützlast hättest und das Gewicht von der Stützlast in den Kofferraum packst.

Zu 2. Wenn du den Anhänger abhängst, mußt du die Anhängerlast schieben oder auch bremsen. Da ist die ganze Last, die auf deiner Achse und die auf dem Stützrad ist.

Ich tendiere da auch zu eins, da der PKW die Last abbremsen muß, ob im Kofferraum oder auf der Anhängerkupplung.

Also könntest du die sie Stützlast ausnutzen und hättest zusammen 300kg. Dabei dürfen keine Last überschritten Werden von den 250kg + 50kg.

PS: Was steht in den KFZ-Papiere drin, wie hoch deine Stützlast ist, die ja auch maßgebend ist? Wenn sie niedriger ist, wie die vom Anhänger, dann gilt diese.

PS: Zitat aus http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
" zum §42 der STVZO
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden. "


Somit ist 1. wieder richtig.
Zuletzt geändert von KSF am 01.05.2014 22:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von RWBrf »

Jetzt meld ich mich eben auch noch dazu:
Der Fiat darf 250 kg tatsächliche Last hinten dranhängen. Die Anhängerkupplung des Fiat hat laut Fahrzeugpapieren eine maximale Stützlast, sagen wir mal 400 N (ich weiß es eben nicht, meine Ente hat 350 N).
Der Combicamp bringt, wenn er alleine gewogen wird, 270 kg auf die Waage. Ich gehe davon aus, daß alle drei Räder dabei auf der Waage waren (das linke, das rechte und das Stützrad). ;-)
Hänge ich nun den Combicamp an den Fiat, drücken 340 N auf dessen Kugelkupplung - so hat zumindest Thomas in der Eingangsfrage geschrieben. Demzufolge tragen die beiden Räder des Combicamp zusammen 270 - 34 = 236 kg. So weit noch richtig?
Die 340 N sind weniger als die zulässigen 400 N auf der Kugel. Folglich ist hier kein Problem zu sehen. Allerdings drücken diese ja auf die Räder des Fiat. Daher muß nun darauf geachtet werden, daß dadurch die zulässige Gesamtmasse des Fiat nicht überschritten wird. Ich nehme mal an, Thomas beachtet dies.
Was haben wir vorhin ausgerechnet? Die Räder de Combicamp tragen zusammen 236 kg. Daher ist die gezogene Last auf dessen Rädern eben genau 236 kg und somit geringer als die maximal zulässige Last von 250 kg. Wo ist also das Problem?
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Man sollte immer den Mut haben, auch eine Tür ins Ungewisse zu öffnen.
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Tommy Tulpe
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

@RWRrf:

So sehe ich das auch, nur dass bei mir die Verhältnisse noch etwas günstiger sind. Anhängelast 250kg, Leergewicht CC 220kg, Stützlast Fiat 500, 50kg, Stützlast CC, 50kg.
Mir ging es halr darum, was kann ich auf den CC noch draufpacken? Vorzelt, Gestänge usw.

Thomas
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von awh2cv »

Also Beispielrechnung:

CC leer =220kg
Stützlast = 50kg
Bei optimaler Tarierung als 220-50 = 170 kg Anhängelast.
Bei 250kg zulässiger Anhängelast also 80 kg maximale Zuladung
Wenn dein Fiat mit den 50kg Stützlast nicht über seine zGG kommt.

mit berechnenden Grüßen
armin

PS. bei ungebremsten Hängern würde ich das nicht voll ausnutzen
du hast zwar den Vorteil des Heckmotors, aber so schwer ist der auch nicht
nicht das dein Hänger nachher mit deinem Auto fährt und nicht umgekehrt.
Zuletzt geändert von awh2cv am 02.05.2014 10:47, insgesamt 2-mal geändert.
Wer Rechtschreibfehler sucht und findet, darf sie behalten.
Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
Neue Enten in Artgerechter Freilandhaltung
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Re: Anhängelast und Stützlast

Beitrag von Tommy Tulpe »

Hallo Armin,

ich möchte das auch gar nicht ausnutzen, bei der Stützlast komme ich ohne Staukiste auf der Deichsel eh nur auf 30 bis 40kg. Aber ich möchte halt gern das Vorzelt und das Gestänge auf den CC packen. Ich muss die beiden Säcke noch mal wiegen, wie viel das zusammen ausmacht. Ansonsten haben wir noch eine neuen Fiat 500, da könnte ich dann das zGG von 400 kg voll ausschöpfen.

Danke für Deine Antwort

Thomas
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